17. November 2022 | BAG RelEx
Antimuslimischer Rassismus: Auswirkungen auf Demokratieförderung und Islamismusprävention
Autor: Rüdiger José Hamm [*]
Welche Rolle spielt antimuslimischer Rassismus (AMR) in der Demokratieförderung und Islamismusprävention? Zur Beantwortung dieser Frage wird zunächst das Phänomen selbst beleuchtet und anschließend auf Basis von Diskussionen und fachlichem Austausch im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft religiös begründeter Extremismus (BAG RelEx) dargestellt, vor welche Herausforderungen der AMR die Praxis von Demokratieförderung und Islamismusprävention stellt. Dabei basieren die folgenden Ausführungen auf Aussagen von Kolleg*innen aus der universellen, indizierten und der selektiven Prävention.
Für das Phänomen des AMR werden im Folgenden Arbeitsdefinitionen herangezogen, die den aktuellen Stand der Rassismusforschung abbilden (Kauffmann/Jäger 2012: 190ff.). Zwar werden im öffentlichen Diskurs teils Begriffe wie Islamophobie oder Islam- bzw. Muslimfeindlichkeit bevorzugt (Schönfeld 2018; Keskinkılıç 2019) – der Begriff des antimuslimischen Rassismus wird jedoch von einem Großteil der Forscher*innen und Praktiker*innen als adäquate Beschreibung der Diskriminierungserfahrungen von Muslim*innen bzw. als muslimisch gelesener Menschen angesehen.
Was ist antimuslimischer Rassismus?
In Anlehnung an die Rassismusdefinition von Birgit Rommelspacher (2009: 25 ff.) und die Definitionen von antimuslimischem Rassismus von Attia, Shooman und Keskinkılıç (Keskinkılıç 2019) kann Rassismus als ein historisch gewachsenes, gesellschaftliches Verhältnis verstanden werden, das zur Legitimation von Machtverhältnissen zwischen In- und Outgroups (Wir – und die Anderen) dient. Rassismus besteht dabei aus einem System von Diskursen, Denk- und Handlungsweisen. Als kategorisches Unterscheidungsmerkmal im rassistischen Denken fungiert die konstruierte „Rasse“ bzw. die Abstammung in Verbindung mit einer ihr zugeschriebenen spezifischen Lebensweise (Kultur) [1]: Menschen werden als biologisch und kulturell „natürliche“ Kollektive verstanden (Naturalisierung), die über das Abstammungsprinzip angeblich unveränderliche Lebensweisen und Charakterzüge aufweisen und somit homogene Kollektive (Homogenisierung) bilden. Im antimuslimischen Rassismus bietet die Gruppe der „Muslim*innen“ einen Gegenpol (Polarisierung) zur Konstruktion des eigenen Kollektivs („die Deutschen“). Dabei werden „die Anderen“, hier also „die Muslim*innen“, u. a. als rückständig, demokratieunfähig, integrationsunwillig, vormodern, aggressiv, frauenfeindlich, homophob, kriminell und als ein Sicherheitsproblem (Attia/Keskinkılıç/Okcu 2021) dargestellt und damit pauschal als Kollektiv abgewertet (Hierarchisierung). Die Abwertung legitimiert eigene Aggressionen, Vorurteile, Überfremdungsphantasien, Ungleichbehandlungen und Diskriminierungen gegenüber Muslim*innen und „dem“ Islam.
„Menschen werden also auf Basis phänotypischer Unterscheidung, von Namen oder zugeschriebener Herkunft als muslimisch klassifiziert. Sie werden zur Metapher gesellschaftlichen Übels gemacht – indem man ihnen etwa die Attribute sexistisch, homophob, gewalttätig, integrationsunwillig zuschreibt – und sie so aus dem nationalen ‚Wir‘ herausdekliniert. Die ‚Anderen‘ werden herabgestuft und ‚wir‘ werden überhöht.“ (Keskinkılıç 2019: o. S.)
Vorbehalte und Ressentiments gegenüber Muslim*innen dominieren seit langer Zeit das Islambild und die Vorstellungen über Muslim*innen in Deutschland (Bielefeldt 2008; Attia 2009; Schneiders 2009). Zudem sind Narrative des AMR in öffentlichen Debatten – nicht nur in Stammtischrunden – sehr präsent (Attia 2009; Shooman 2014). Hier wird nicht nur die Zugehörigkeit „des“ Islam und „der“ Muslim*innen immer wieder infrage gestellt, sondern spätestens seit dem 11. September 2001 dominiert neben der Unterstellung einer Integrationsunwilligkeit oder -fähigkeit auch die Wahrnehmung als Sicherheitsproblem. Als wesentliche Narrative des AMR können folgende Punkte genannt werden (Janzen/Kaddor/Karabulut/Pfaff/ Zick 2018):
- Das Narrativ der Unterdrückung, in dem „der“ Islam und „die“ Muslim*innen als vormodern, patriarchal, sexistisch, homo- und transfeindlich konstruiert werden.
- Das Narrativ der Bedrohung von Identität, das eine Islamisierung der Gesellschaft aufgrund der Präsenz und Zuwanderung von Muslim*innen behauptet. „Der“ Islam wird hierbei als eine religiös-politische Ideologie konstruiert, die Werte und Normen der demokratischen Gesellschaft sowie Gleichberechtigung und Selbstbestimmung bedroht.
- Das Narrativ des Islamismus, in dem vor allem Angst vor Terror eine wichtige Rolle spielt und das „den“ Islam als eine gewalttätige Religion begreift. Muslim*innen werden als Sicherheitsproblem konstruiert und auch individuell als gewalttätig angesehen.
- Das Narrativ der Parallelgesellschaft, das Muslim*innen pauschal Integrationsunwilligkeit und -fähigkeit vorwirft und Integration als einseitige Bringschuld von Migrant*innen versteht, auch wenn diese bereits seit Generationen hier leben. Muslim*innen werden als homogene Masse konstruiert, die als fremd und nicht deutsch bzw. nicht europäisch wahrgenommen wird.
Antimuslimischer Rassismus in Zahlen
Antimuslimischer Rassismus existiert auf unterschiedlichen individuellen, strukturellen, alltäglichen Ebenen und äußert sich unter anderem in vorurteilsbeladenen und zumeist negativen Einstellungen gegenüber Muslim*innen und „dem Islam“. In verschiedenen repräsentativen Studien konnte gezeigt werden, dass Vorurteile gegenüber Muslim*innen und dem Islam gesellschaftlich weit verbreitet sind. Der „Religionsmonitor“ der Bertelsmann-Stiftung stellte 2019 fest, dass mehr als die Hälfte der Befragten (52 Prozent) den Islam als bedrohlich empfinden (Pickel 2019: 12). Die Leipziger Autoritarismus-Studie 2020 (Decker/Brähler 2020: 64) beschrieb, dass knapp die Hälfte (47 Prozent) der Menschen in Deutschland der Aussage zustimmt, „durch die vielen Muslime hier fühle ich mich manchmal wie ein Fremder im eigenen Land“. Mehr als ein Viertel (27,4 Prozent) der Befragten vertritt die Meinung, man solle Muslim*innen die Zuwanderung untersagen. Im Osten Deutschlands wollen dies sogar rund 40 Prozent. Auch frühere Studien stellten in großen Teilen der Bevölkerung Stereotype und Vorbehalte gegenüber Muslim*innen fest (Logvinov 2017; Zick 2017).
Alltäglich erleben Muslim*innen bzw. als „muslimisch“ wahrgenommene Menschen auch auf struktureller und institutioneller Ebene AMR in Form von nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlungen: Muslim*innen werden in unterschiedlichen Lebensbereichen diskriminiert und benachteiligt. Diskriminierungen von Muslim*innen lassen sich z. B. bei der Suche nach einem Arbeitsplatz oder einer Wohnung nachweisen (Peucker 2010). Das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) stellte 2016 in einer Studie fest, dass sich auf dem Arbeitsmarkt Bewerber*innen mit einem türkisch klingenden Namen bei gleicher Qualifikation viermal so häufig wie Menschen mit einem deutsch klingenden Namen auf eine Stelle bewerben müssen, um zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden (Weichselbaumer 2016). Bei den fiktiven Bewerbungen der Studie wurden in 18,8 Prozent der Fälle die „deutschen“ Bewerber*innen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, während dies nur für 13,5 Prozent der identischen Bewerbungen mit einem „türkischen“ Namen galt. Wenn die fiktiven türkeistämmigen Bewerber*innen ein Kopftuch auf dem Bewerbungsfoto trugen, wurden sie in nur 4,2 Prozent der Fälle eingeladen. Auch im Hinblick auf den Bildungsbereich und das Gesundheitswesen bestehen Diskriminierungen von Menschen mit Migrationshintergrund, insbesondere von Menschen, die als muslimisch identifiziert werden (Lorenz / Müller / Lokhande 2017 und Lokhande / Schu 2021). Unter anderem aufgrund ihrer Sichtbarkeit sind insbesondere Frauen mit Kopftuch von Diskriminierungen, aber auch verbalen und physischen Attacken betroffen (Beigang / Fetz / Kalkum / Otto 2017).
Im Jahr 2020 wurden laut der Statistik zu „Politisch motivierter Kriminalität“ (PMK) insgesamt 1.026 Straftaten mit „islamfeindlichem Hintergrund“ erfasst, was einen Anstieg um 8 % im Vergleich zum Vorjahr belegt (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat/Bundeskriminalamt 2021). Zu den Übergriffen auf Muslim*innen und muslimische Einrichtungen in Deutschland zählen u. a. körperliche Gewalt gegen Muslim*innen, insbesondere gegen kopftuchtragende Frauen, Hetze gegen Muslim*innen und muslimische Geflüchtete im Internet, Drohbriefe, Sachbeschädigung und rechtsextreme Schmierereien an Moscheen. Dabei ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, da viele Fälle, zum Teil aus Scham, nicht zur Anzeige gebracht werden. Der überwiegende Anteil der „islamfeindlichen“ Straftaten wird von Personen aus dem rechtsextremen Umfeld begangen.
Antimuslimischer Rassismus in der Demokratieförderung und Islamismusprävention
Die skizzierten Ergebnisse der Studien zu AMR spiegeln sich in der Praxis von Demokratieförderung und Radikalisierungsprävention wider. Das lässt sich auf unterschiedlichen Ebenen beschreiben: [2]
- AMR und Zielgruppen: Diskriminierungserfahrungen aufgrund der Identifikation als „muslimisch“ sind für viele „muslimische“ Jugendliche und junge Erwachsene alltäglich. AMR wird dabei nicht nur auf der Ebene direkter Anfeindungen in verbaler oder körperlicher Art erfahren, sondern auch in subtileren Formen, wie bei der erschwerten Arbeits- und Ausbildungsplatz- oder bei der Wohnungssuche. AMR kann aber auch bei pädagogischen Fachkräften, einer Peergroup oder im familiären Umfeld eine Rolle spielen, wenn dort (bewusst oder unbewusst) an rassistische Narrative angeknüpft wird. Deswegen erfordert bedarfsgerechte, zielgruppenorientierte Demokratieförderung und Präventionsarbeit eine antirassistische und rassismuskritische Haltung, um mit den unterschiedlichen Zielgruppen einen angemessenen pädagogischen, politisch-bildnerischen und sozialarbeiterischen Umgang finden zu können.
- AMR als gesellschaftliche und politische Rahmenbedingung von Präventionsarbeit: Hier spielen vor allem der Einzug von Sicherheitsdiskursen und eine damit einher gehende Versicherheitlichung von Demokratieförderung und Prävention eine Rolle. Sicherheitsdenken ist in der Universalprävention insofern kontraproduktiv, als dass die Arbeit zu einem großen Teil auf Beziehungsarbeit und Vertrauensbildung beruht, denn nichts anderes heißt zielgruppengerechte und ressourcenorientierte Ausrichtung von politisch-bildnerischer und sozialarbeiterischer Arbeit. Gerade in der Praxis mit muslimischen, migrantischen und/oder geflüchteten Jugendlichen besteht jedoch die Gefahr der Reproduktion von AMR. Träger und Praktiker*innen in der universellen Prävention dürfen sich daher in ihrer Praxis nicht von sicherheitspolitischem Denken leiten lassen, weil es sie daran hindert, pädagogische oder sozialarbeiterische Antworten auf individuelle Problemlagen zu finden. In der Deradikalisierungs- oder Distanzierungsarbeit verhält es sich anders. Angesichts des Klientels ist der Sicherheitsgedanke dort präsenter – allerdings berichten Praktiker*innen, dass es in der Kooperation mit Sicherheitsbehörden immer wieder an Absprachen z. B. über klare Rollen- und Aufgabenverteilungen oder an Regelungen bezüglich eines Zeugnisverweigerungsrechts für Berater*innen mangelt.
- AMR und Radikalisierungsprozesse: Diskriminierungserfahrungen sowie verweigerte Anerkennung und Zugehörigkeit können insbesondere bei Jugendlichen dazu führen, dass sie anfällig für extremistische Ansprachen werden. Zwar sind Radikalisierungsprozesse zu individuell, komplex und nicht-linear, als dass sie sich ausschließlich mit AMR als entscheidendem Faktor erklären ließen. Jedoch spielen Erfahrungen mit Diskriminierung und Rassismus bei vielen Radikalisierungsverläufen eine zentrale Rolle. Insofern ist eine antirassistische und rassismuskritische Haltung in der Profession erforderlich, um mit AMR als einem Faktor in unterschiedlich verlaufenden Radikalisierungsprozessen umgehen zu können. Zu dieser Haltung gehört jedoch auch, dafür Sorge zu tragen, dass Antirassismusarbeit nicht vornehmlich im Kontext von Radikalisierungsprävention stattfindet.
- AMR als Rekrutierungsstrategie: AMR spielt in Narrativen islamistischer Gruppierungen eine bedeutende Rolle. Dem alltäglichen AMR wird eine Gemeinschaft entgegengehalten, die vermeintlich keine Unterschiede kennt. Mit der Thematisierung von Rassismus können Islamist*innen an reale lebensweltliche Erfahrungen von Jugendlichen anknüpfen und deren Rekrutierung für extremistische Ziele und die Mitgliedschaft in entsprechenden Gruppierungen entscheidend fördern.
- AMR und zivilgesellschaftliche Träger: In diesem Zusammenhang ist die so genannte „Kontaktschuldthese“ virulent. In aller erster Linie sind davon muslimische Dachverbände und Gemeinden betroffen, die mit Skepsis betrachtet werden und sich unter Generalverdacht gestellt sehen. Häufig wird ihnen vorgeworfen, nicht zu demokratischen Werten und Normen zu stehen und „eigentlich“ dem Spektrum des so genannten „legalistischen Islamismus“ anzugehören (siehe den Artikel dazu in diesem Report). Mit dem Vorwurf der „Kontaktschuld“ (Schiffauer 2020) werden Dachverbände und Gemeinden dann nicht auf Basis von Inhalten und Handlungen kritisiert, sondern aufgrund angeblicher Kontakte und Verbindungen zu Personen und Netzwerken, die eine Nähe oder gar Mitgliedschaft der Träger oder einzelner Mitarbeitenden in extremistischen Gruppierungen belegen sollen. Darüber hinaus sehen sich auch Träger von Demokratieförderung und Islamismusprävention mit der Kontaktschuldthese konfrontiert, wenn ihnen oder einzelnen ihrer Mitarbeitenden unterstellt wird, islamistischen Gruppierungen nahe zu stehen – oder dass sie der Gefahr des (legalistischen) Islamismus naiv gegenüberstünden und diese verharmlosten. In der Regel werden solche Vorwürfe aus den Reihen so genannter „Islamkritiker*innen“ erhoben (Rommelspacher 2009a; Benz 2011; Bade 2013).
Fazit
Antimuslimischer Rassismus ist ein gesellschaftlich weit verbreitetes Phänomen, das individuell und institutionell verankert ist. In ihren Ansprachen können islamistische Gruppierungen die Erfahrungen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit AMR aufgreifen, sie instrumentalisieren und auf diese Weise die Dynamik gesellschaftlicher Polarisierungen weiter anfeuern.
Damit stellt der AMR eine beständige und allgegenwärtige Herausforderung für die Praxis von Demokratieförderung und Islamismusprävention dar. AMR ist hier nicht nur für die Arbeit mit den unterschiedlichen Zielgruppen der Präventionsarbeit (Jugendgruppen, Klient*innen, Multiplikator*innen, Mitarbeitende in Behörden etc.) relevant, sondern sollte auch ein Bestandteil der Selbstreflektion von Mitarbeitenden selbst sein. Überdies werden zivilgesellschaftliche Träger und deren (muslimische) Mitarbeitende mitunter rassistisch angefeindet – auch mit dem Ziel, das gesellschaftliche Problem des AMR zu verharmlosen.
Vor diesem Hintergrund darf AMR nicht nur im Kontext von Islamismusprävention zum Thema von Pädagogik und politischer Bildung werden; gleichwohl sich feststellen lässt, dass die erforderliche antirassistische Haltung und rassismuskritische Kompetenzen beim überwiegenden Teil der Träger und Mitarbeitenden in der Präventionsarbeit bereits vorhanden sind. Das sollte in Förderprogrammen und Strategien sowohl gegen AMR als auch gegen religiös begründeten Extremismus berücksichtigt und genutzt und die Träger entsprechend unterstützt werden.
Literatur
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Bade, Klaus J. (2018), Kritik und Gewalt: Sarrazin-Debatte, „Islamkritik“ und Terror in der Einwanderungsgesellschaft. Schwalbach.
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Benz, Wolfgang (2011), Antisemitismus und „Islamkritik“: Bilanz und Perspektive. Berlin.
Bielefeldt, Heiner (2008), Das Islambild in Deutschland: zum öffentlichen Umgang mit der Angst vor dem Islam. Berlin.
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Decker, Oliver/Brähler, Elmar (Hg.) (2020), Autoritäre Dynamiken. Neue Radikalität – alte Ressentiments. Leipziger Autoritarismus Studie 2020. Gießen.
Hund, Wulf D. (2007), Rassismus. Bielefeld.
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Janzen, Olga/Kaddor, Lamya/Karabulut, Aylin/Pfaff, Nicole/Zick, Andreas/Universität Duisburg-Essen (Hg.) (2018), Muslime ja, Islam nein? Essen.
Keskinkılıç, Ozan Zakariya (2019), Was ist antimuslimischer Rassismus? Islamophobie, Islamfeindlichkeit, Antimuslimischer Rassismus – viele Begriffe für ein Phänomen?, online abgerufen am 15.09.2021. https://www.bpb.de/politik/extremismus/radikalisierungspraevention/302514/was-ist-antimuslimischer-rassismus.
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Shooman, Yasemin (2014), »… weil ihre Kultur so ist«. Narrative des antimuslimischen Rassismus. Bielefeld.
Weichselbaumer, Doris (2016), Discrimination against Female Migrants Wearing Headscarves. Bonn.
Zick, Andreas (2017), „Das Vorurteil über Muslime.“ Muslime in Deutschland. Wiesbaden.
Anmerkungen
[*] Der Artikel von Rüdiger José Hamm erschien zuerst im KN:IX Report 2021, der vom Kompetenznetzwerk „Islamistischer Extremismus“ (KN:IX) herausgegeben wird.
[1] Wulf D. Hund erklärt, dass Rassismus älter sei als das biologische Konzept der Rasse. Da die Existenz von Menschenrassen wissenschaftlich nicht haltbar ist, sind „Rassen“ immer konstruiert und im Kern steht die Konstruktion von Abstammung in Verbindung mit einer Lebensweise (Kultur), die als unveränderlich verstanden wird. Insofern spricht man in der Rassismusforschung auch von einem „Kulturrassismus“, der insbesondere heute Wirkung entfaltet und biologistische Argumentationen in den Hintergrund treten lässt, aber nicht vollkommen ablöst (Hund 2007).
[2] Die folgenden Punkte wurden in Gesprächen mit Praktiker*innen aus Mitgliedsorganisationen der BAG RelEx immer wieder genannt.
Der Autor
Rüdiger José Hamm ist Diplom-Politologe und seit 2003 in der politischen Bildungsarbeit tätig. Zu seinen wissenschaftlichen Expertisen und praktischen Arbeitsbereichen zählen Extremismus, Critical Mixed Race Studies, Diversity & Anti-Bias Education, Antirassismus und Antisemitismus. Hamm ist seit 2017 Koordinator der Bundesarbeitsgemeinschaft religiös begründeter Extremismus (BAG RelEx).